Zentrales Mahngericht
Geschichte des ZeMa
Am 10. Februar 1998 beschloss die bayerische Staatsregierung die Errichtung eines zentralen Mahngerichts für den Freistaat Bayern mit Sitz in Coburg. Danach sollte in zwei Schritten die Übertragung der Mahnverfahren aus den Oberlandesgerichtsbezirken Bamberg und Nürnberg und sodann die Übernahme der Verfahren aus dem Oberlandesgerichtsbezirk München nach Coburg erfolgen.
Im Oktober 1998 bezog die bisherige Mahnabteilung des Amtsgerichts Coburg neue Räumlichkeiten im ehemaligen Gebäude der HUK Coburg in der Heiligkreuzstraße und begann mit der Umsetzung des Projekts. Aus den zunächst elf Mitarbeitern wurden 140 und zum 1. Oktober 2001 war die Zentralisierung abgeschlossen.
In den Folgejahren galt es, automatisierte Verarbeitungsvorgänge zu entwickeln und fortzuschreiben, um jährlich zwischen 650.000 und 1.500.000 Mahnverfahren zügig und zuverlässig zu bearbeiten. Dies gelang unter Einbindung des Rechenzentrums der AKDB in Bayreuth. Es unterstützt das Zentrale Mahngericht seit April 2001 bei der Verarbeitung der Anträge mittels Großrechner, der maschinellen Erzeugung und dem Druck von gerichtlichen Schreiben und Bescheiden sowie dem anschließenden Versand per Post oder auf elektronischem Weg.
Dank der zunehmenden Digitalisierung sind heute drei Viertel aller Mahnanträge bereits nach zwei Tagen erledigt, nach fünf Tagen sogar 95 Prozent. Reichten die Forderungsinhaber im Jahr 2001 noch in rund 60 Prozent der Mahnverfahren Papiervordrucke ein, die zur maschinellen Weiterverarbeitung in das EDV-System übertragen werden mussten, betrug der Anteil im Jahr 2021 nur noch knapp ein Prozent. 99 Prozent der Mahnanträge wurden mittels Datenverarbeitung erstellt und entweder als elektronisch lesbares Barcode-Formular (abrufbar unter www.online-mahnantrag.de) oder als Datensatz online an das Gericht gesandt.
Allerdings hatte und hat die fortschreitende Automatisierung auch zur Folge, dass der Bestand der Mitarbeiter immer mehr abnimmt. Insgesamt arbeiten heute noch rund 100 Personen beim Zentralen Mahngericht in Coburg.
Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren einfach erklärt
Richter/innen am Amtsgericht als ständige/r Vertreter/in des Direktors und Leiter/innen des Zentralen Mahngerichts
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Die Geschäftsleiterinnen des Zentralen Mahngerichts
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Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren einfach erklärt