Zweimal kommt das im September 1935 in Nürnberg verkündete Gesetz „Zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehe“ in Coburg zur Anwendung. Dieses Gesetz verbot den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Ariern.

 

Einer der wegen Rassenschande Verurteilten war der Jude Rudolf Kaufmann. Er war Lehrer an der jüdischen Schule von Hermann Hirsch, die sich auf dem Grundstück der Hohen Straße 30 befand. Am 30. Juli 1936 wurde Kaufmann festgenommen und am 10. Dezember 1936 von der Großen Strafkammer des Landgerichts Coburg zu 3 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust verurteilt.

 

Die Zeitung „Der Stürmer“ berichtete darüber im Jahr 1937 auf einer Titelseite:
„Mit diesem Urteilsspruch hat es zum Ausdruck gebracht, dass auch die Richter in Coburg tatkräftig dazu beitragen wollen, die Blutsreinheit des deutschen Volkes zu schützen.“
Folgender Nachsatz zeigt, wieviel Mut die Übernahme eines Mandats für einen jüdischen Angeklagten erforderte:

„Rechtsanwälte aber, wie Dr. Dehler (Anmerkung: der nichtjüdische Verteidiger des Rudolf Kaufmann) einer ist, die es fertig bringen, das für Geld zu verteidigen, was der Staat als ein Verbrechen erklärt hat, haben einen minderwertigeren Charakter und gehören von der Anwaltsliste gestrichen.“

 

Ein unter der gleichen Anklage im November 1937 in Untersuchungshaft genommener Geschäftsmann wurde nach der Verurteilung in das KZ Dachau verbracht. Nach einer Verlegung in das KZ Buchenwald am 5.7.1941 fand er dort den Tod.

 

(Quelle: „Die Coburger Juden“ von Hubert Fromm; „75 Jahre Landgericht Coburg“)

 

Frage 9:

Wie viele Jahre Zuchthaus musste der Lehrer Rudolf Kaufmann verbüßen?

 

Hier geht’s weiter:

Sucht an der Rückseite der roten Mauer vor dem Justizgebäude I in der Ketschendorfer Straße 1 den Kasten zur Tour „Landgericht im Dritten Reich“.