Ursprünglich war dieses Gebäude als „Kiliansturm“ einfach ein Teil der Stadtbefestigung. Der sich direkt anschließende Bau auf der Stadtmauer wurde 1544 ursprünglich als Wohnung für die Stadtknechte erbaut, aber bald als Gefängnis („Frohnveste“) genutzt. Hier wurden die Beschuldigten bis zu ihrer Verhandlung inhaftiert und zum Teil auch unter Folter verhört.

Im Jahr 1610 hielt man es für nötig, ein besonderes Untersuchungsgefängnis für die der Hexerei Angeklagten einzurichten. Dafür nutzte man den angrenzenden Turm der Stadtmauer. So wurde aus dem Kiliansturm der „Hexenturm“, an dessen vergangenen Zweck früher eine Inschrift erinnerte, die man wie folgt übersetzen kann: „Dass vergeltendes Feuer der Stadt wegraffe ein Unheil, wurde gebaut dies Haus scheußlichen Hexen zum Schreck.“

Die Ermittlung und Verfolgung einer Straftat oblag auch damals schon ganz den Justizbehörden (sog. „Offizialverfahren“). Die Methoden der Wahrheitsfindung waren jedoch andere als heute. Zur Überführung des oder der Angeklagten bedurfte es mindestens zweier vollgültiger Zeugen oder besser noch eines Geständnisses. Dieses galt als „Krone der Beweismittel“. Deswegen war jedes Mittel recht, um Beschuldigte zu einem Geständnis zu bewegen. Entscheidend war, dass das einmal unter Folter erpresste Geständnis in der Hauptverhandlung nicht mehr widerrufen werden konnte. Rechtsbeistände waren während eines Hexenprozesses auch nicht zugelassen. Schließlich war Zauberei ja ein Ausnahmeverbrechen („crimen exceptum“), für das die normalen Strafgesetze nicht gelten.

Selbst die Familien der Gefolterten wurde nach deren Tod noch nachhaltig bestraft. Man nahm ihnen die Frau, Mutter oder Großmutter und anschließend nicht selten auch noch das gesamte Vermögen. Die Prozesskosten waren aus dem Vermögen der Verurteilten zu bestreiten. Man argumentierte, es sei nur billig, das vom Teufel Zugetragene für die Hexenverfolgung einzusetzen. Hohe Rechnungen über die Folter und sogar die Hinrichtung flatterten ins Haus. Die Familien waren ruiniert. Gut möglich, dass das eine oder andere Haus in Coburg mit dem Geld verbrannter Hexen bezahlt wurde.

 

Mit dem Tod Herzog Casimirs 1633 endete die Hexenverfolgung im Coburger Raum. Die Folter wurde erst als Folge der Aufklärung abgeschafft (z.B. 1740 in Preußen).

 

Quellen: „Coburg im Spiegel der Geschichte“, „Coburger Magazin online“, „Coburg – Kleine Stadtgeschichte“

 

Frage 4:

Wie viele Stufen führen insgesamt zur Eingangstür des Hauses?

 

Hier geht’s weiter:

Sehen Sie sich doch die Laterne vor dem Gebäude Spitalgasse 4 mal etwas genauer an.

Empfohlene Route: