Man kann sich kaum vorstellen, dass diese schöne Kulisse in früheren Jahrhunderten als Schauplatz für viele Hinrichtungen diente.

Hier auf dem Marktplatz wurde den Bürgern Schreckliches geboten: an der Stelle zwischen Rathaus und Übergang zur Rosengasse stand bis zum Jahr 1787 einer von zwei Coburger Galgen. Auf dieser „Bühne“ wurden auch viele Todesurteile durch das Schwert vollzogen.

Der größere Galgen befand sich in der Hohen Straße und gab der Anhöhe, auf der er stand, den Namen „Galgenberg“. Er war bis zum Jahr 1797 in Gebrauch. Fundamentreste der Galgenbühne befinden sich heute noch im rückwärtigen Garten des Grundstücks Hohe Straße 25. Dort gab es auch einen Scheiterhaufen, der besonders im 17. Jahrhundert der Hexenverbrennung diente.

 

Die Todesstrafe stand auf Straftaten wie Raub, Mord und Kindesmord aber auch auf schweren Diebstahl, Brandstiftung, Ehebruch und homosexuellen Geschlechtsverkehr.

So etwas wie Bewährung kannte das Rechtssystem früherer Zeiten nicht. Selbst gegen jugendliche Diebe wurde die Todesstrafe verhängt.

Die Geschichte berichtet von der Hinrichtung eines jugendlichen Hofpagen im Jahr 1615, der sich aus den Geldsäcken der Ehrenburg bedient hatte. Uns erscheint heute die Todesstraße für einen Langfinger zu hart. Jedoch stand im Strafrecht des Mittelalters die Abschreckung im Mittelpunkt und nicht die Einsicht und Erziehung des Täters. Aus demselben Grund ließ man die Gehängten auch lange Zeit gut sichtbar am Galgen hängen.

So berichtet die „Sachsen-Coburgische Historia“: „Den 8. September (gemeint ist das Jahr 1603) ist Claus Wussern, Zöllner genannt, Wachtmeister auf der Vestung Coburg wegen begangenen Ehebruchs und vergessener Eidespflicht zu Nachtzeit der Vestung auf dem Markt der Kopf vom Leibe gehauen und auf einer Stange zu der Vestung herausgesteckt worden.“

Auch Gefängnisstrafen gab es nicht. Der Angeklagte wurde bis zu seiner Verurteilung zwar in sicherem Gewahrsam gehalten, dies war aber nicht die Strafe. Diese wurde bei erkanntem Schuldspruch an Leib oder Leben in aller Öffentlichkeit vollzogen. Nur so glaubte man, die Bürger von einem Verbrechen abzuschrecken.

Die Hinrichtungsformen bei einem Todesurteil unterschieden sich jeweils nach dem Verbrechen (zum Beispiel wurden Kindsmörderinnen oft ertränkt; auf Vergewaltigung stand der Feuertod und auf einen Mord das Rädern) sowie nach der Person des Verbrechers. Die Hinrichtung durch Enthaupten war beispielsweise lange Zeit eine privilegierte Hinrichtungsmethode für Adelige und Freie. Das Wort „henken“ bezeichnet das Hinrichten allgemein.

Quellen: Coburg – Kleine Stadtgeschichte, Hubertus Habel; Sagen in und um Coburg

 

Frage 1:

Wie viele Seiten hat der Brunnen, der (in der Nähe des ehemaligen Galgenplatzes) an der Marktecke zur Rosengasse steht?

Hier geht’s weiter:

In der Unteren Anlage befindet sich vor dem Eingang zum Grabungsmuseum eine Hinweistafel. Finden Sie an deren Rückseite etwas, das Sie weiterbringt?

Empfohlene Route: