Nicht nur Schwert und Strang dienten dem Strafvollzug im alten Coburg.
Kleinere Vergehen wurden durch das wiederholte Eintauchen in den Stadtgraben oder einen Fluss gesühnt. In Coburg gab es mehrere dieser „Tauchstellen“.
Eine befand sich hier im Bereich der Unteren Anlage. Einst floss hier das Wasser des Stadtgrabens, das tief genug war, um einen Korb, in dem der Übeltäter eingesperrt wurde, mehrmals unterzutauchen.
An der „eichenen Judenbrücke“, die über die Itz führte, wurde ebenfalls die Tauchstrafe vollzogen. Nachdem ein Seil um den Körper des Verurteilten gebunden war, musste er in einen Kasten steigen, der über einer besonders tiefen Stelle der Itz befestigt war. Dieser wurde oben verschlossen, dann aber unten schnell geöffnet, so dass der Übeltäter versank. Er wurde mit dem Strick wieder hochgezogen und noch mehrere Male untergetaucht.
1635 beispielsweise machte ein junger Mann namens Wilhelm mit dem „Naschkasten“ (so nannte man die Vorrichtung im Volksmund) Bekanntschaft, nachdem er sich in einem Garten in Pilgramsroth ein paar Äpfel hatte schmecken lassen.
Auch Bäcker, die zu kleine Brötchen gebacken hatte, wurden durchs Tauchen bestraft – man verhängte die sog. „Bäckertaufe“.
Andere Vergehen, wie zum Beispiel Betrug und der Diebstahl von Lebensmitteln, wurden dagegen schon härter bestraft. Sie wurden oft mit einer Leibesstrafe geahndet. Dazu gehörte das Auspeitschen (Stäupen), das Abschneiden der Nase oder Ohren, das Ausstechen der Augen oder das Abhacken einzelne Finger oder der ganzen Hand.
Sogar noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts mussten Übeltäter auf drastische Weise für ihre Untaten büßen. So ist unter dem 13. Juli 1810 im „Sachsen-Saalfeldischen Regierungs- und Intelligenzblatt“ zu lesen, dass ein Baumfrevler eine junge Linde mutwillig ausgerissen und zerstückelt hatte. Er wurde „entdecket“ und „arretieret“. Nachdem er mit sechs Stockschlägen auf den Hintern „gezüchtiget“ worden war, wurde er eine Stunde lang mit einer Tafel öffentlich „ausgestellet“, auf der zu lesen war: „Ich bin ein Baumfrevler.“
Diese Strafen wurden zur Abschreckung aller auf dem Marktplatz vollzogen. Dort befanden sich neben dem „Pranger“ für die Klatschweiber auch bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts noch ein hölzernes Pferd und ein hölzerner Esel. Verurteilte mussten mit Gewichten an den Füßen darauf „reiten“. Meist hatte man ihnen eine Tafel umgehängt, worauf zu lesen war, was sie „verbrochen“ hatten.
Quellen: „Sagen in und um Coburg“, „Coburg im Spiegel der Geschichte“
Frage 2:
Wie nannte man die Vorrichtung zur Vollstreckung der Tauchstrafe für z.B. Apfeldiebe?
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